«Geprüftes Kabinengepäck»? Wie groß (und schwer) der Handgepäck-Trolley sein darf, kann von Airline zu Airline unterschiedlich sein.
Andrea Warnecke/dpa-tmn

Beim Handgepäck hat jede Airline andere Regeln

Viele Airlines geben beim Handgepäck Maße um maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter vor – manche liegen allerdings auch darunter, andere darüber. «Es gibt auf EU-Ebene keine einheitlichen Regelungen für Handgepäckmaße, deshalb macht tatsächlich jede Airline, was sie will», sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). 

«Da gibt es dann auch ganz unterschiedlich hohe Aufschläge, die gezahlt werden müssen. Das ist auch zumeist teurer, als wenn das Aufgabegepäckstück direkt gebucht wird», so Wojtal. «Zum Beispiel nimmt Easyjet 47 Euro für einen Extrakoffer, aber 60 Euro, wenn erst am Gate auffällt, dass das Handgepäck zu groß ist und aufgegeben werden muss.» Auch andere Airlines verlangen teils hohe Aufschläge für Handgepäck, das sich am Gate als «zu groß» herausstellt.

Wojtal rät: Besonders auf versteckte Kosten achten und die Bedingungen der Airline hinsichtlich des Handgepäcks sehr genau durchlesen. Entsprechend dann das Gepäck vorher wiegen, messen und insbesondere auch auf Trageriemen und Rollen achten. Denn Rollen etwa können bei der Abmessung dazu zählen – zur Überraschung mancher, wenn so beim Nachmessen des Airline-Mitarbeiters am Flughafen ein paar Zentimeter dazukommen und dadurch Extrakosten anfallen.

Versuch der Vereinheitlichung scheiterte

Zwar startete der internationale Luftverkehrs-Branchenverband IATA 2015 eine Initiative zur Vereinheitlichung des Handgepäcks. Die ließ sich laut Wojtal aber wegen Interessenskonflikten zwischen Airlines, Politik und Verbraucherverbänden nicht realisieren.

Für Passagiere bedeutet das: «Es hängt vom gebuchten Tarif ab, wie viel Handgepäck Sie transportieren dürfen», so die Pressesprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), Carola Scheffler. «Am besten informieren sich Passagiere vor dem Flug auf der Webseite der jeweiligen Airline.»